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Interreg VI-A Mecklenburg-Western Pomerania/Brandenburg/Poland 2021-2027: fortlaufende Ausschreibungen für reguläre Projekte
Interreg
Grenzüberschreitende Projekte zwischen Deutschland und Polen in den Bereichen Innovation, Anpassung an den Klimawandel, Natur, Bildung, Kultur, Tourismus und Kooperationskapazität.
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Worum geht es in dieser Ausschreibung?
Das Programm fördert reguläre grenzüberschreitende Projekte in seinen förderfähigen Gebieten in Deutschland und Polen; die polnischen Gebiete sind Koszalinski, die Stadt Szczecin, Szczecinecko-pyrzycki und Szczecinski. Zu den Themen gehören Forschung und Innovation, Anpassung an den Klimawandel, Naturschutz, Bildung, Kultur und nachhaltiger Tourismus sowie Kooperationskapazität.
Was fördert diese Ausschreibung?
Gegenstand
Das Programm Interreg VI-A Germany/Mecklenburg-Western Pomerania/Brandenburg-Poland führt fortlaufende Ausschreibungen für reguläre grenzüberschreitende Projekte durch. Die 6. Ausschreibung ist im Rahmen von Priorität 2 (spezifisches Ziel 2.4 Anpassung an den Klimawandel und spezifisches Ziel 2.7 Naturschutz und Biodiversität) und Priorität 3 (spezifisches Ziel 4.2 Bildung) geöffnet. Die 8. Ausschreibung ist im Rahmen von Priorität 1 (spezifisches Ziel 1.1 Forschung und Innovation), Priorität 3 (spezifisches Ziel 4.6 Kultur und nachhaltiger Tourismus) und Priorität 4 (spezifisches Ziel 6.1 Kooperationskapazität) geöffnet.
Interventionsarten
- Forschung und Innovation: FuI in KMU und öffentlichen Forschungszentren, Kompetenzen für intelligente Spezialisierung, Innovationscluster, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen, auch zur kohlenstoffarmen Wirtschaft und zur Kreislaufwirtschaft.
- Anpassung an den Klimawandel: Prävention und Bewältigung klimabedingter Risiken wie Hochwasser, Brände, Stürme und Dürre sowie Wasserwirtschaft.
- Natur und Biodiversität: Natura-2000-Gebiete, grüne und blaue Infrastruktur sowie Wiederherstellung von Flächen mit hohem Kohlenstoffspeicherpotenzial, etwa durch Wiedervernässung von Mooren.
- Bildung: digitale Kompetenzen, frühkindliche Bildung, Primar- bis Sekundarbildung, tertiäre Bildung und Erwachsenenbildung (ohne Infrastruktur).
- Kultur und Tourismus: Radverkehrsinfrastruktur, öffentliche touristische Einrichtungen, Kultur- und Naturerbe sowie Ökotourismus.
- Kooperationskapazität: institutionelle Kapazität von Behörden und Interessenträgern für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Erwartete Ergebnisse
Zu den Programmindikatoren gehören grenzüberschreitend zusammenarbeitende Organisationen, gemeinsam entwickelte und von Organisationen übernommene Lösungen, gemeinsame Strategien und Aktionspläne, Teilnahmen an gemeinsamen Maßnahmen und Schulungsprogrammen sowie Besucher geförderter Kultur- und Tourismusstätten.
Programmgebiet
Das förderfähige geografische Gebiet umfasst in Deutschland Barnim, Mecklenburgische Seenplatte, Maerkisch-Oderland, Uckermark, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Ruegen sowie in Polen Koszalinski, die Stadt Szczecin, Szczecinecko-pyrzycki und Szczecinski.
Programmbudget
Das Programm verfügt über ein Gesamtbudget von 155.725.001 €, einschließlich technischer Hilfe, davon 124.580.000 € EU-Mittel. Dies sind Angaben auf Programmebene; die Quelle nennt keinen gesonderten Betrag für die einzelnen Ausschreibungen.
Kleinprojekte
Eine gesonderte fortlaufende Ausschreibung für Kleinprojekte (7. Ausschreibung) läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Was sind die Eckdaten?
- Programm
- Interreg
- Fördergeber
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Programm Interreg VI-A Germany/Mecklenburg-Western Pomerania/Brandenburg-Poland
Wer kann sich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Das förderfähige geografische Gebiet des Programms umfasst in Deutschland Barnim, Mecklenburgische Seenplatte, Maerkisch-Oderland, Uckermark, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Ruegen sowie in Polen Koszalinski, die Stadt Szczecin, Szczecinecko-pyrzycki und Szczecinski.
Förderfähigkeit prüfen und sehen, wie gut Ihr Projekt passt
In Ihrem kostenlosen Konto prüfen wir die Förderbedingungen anhand der Ausschreibungsdokumente für Ihre Organisation und bewerten, wie gut Ihr Projekt zu dieser Ausschreibung passt.
Wann endet die Einreichungsfrist?
30. November 2026 (24 Tage)
Die Ausschreibungen für reguläre Projekte (6. und 8. Ausschreibung) laufen fortlaufend und sind bis zum 30. November 2026 geöffnet. Die Ausschreibung für Kleinprojekte (7. Ausschreibung) ist bis zum 31. Dezember 2026 geöffnet.
Interessiert Sie diese Ausschreibung? Diese Zusammenfassung wurde mit KI aus den offiziellen Ausschreibungsunterlagen erstellt. Einzelheiten können abweichen. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung die offizielle Ausschreibungsseite. Lesen Sie vor Ihrer Entscheidung die offiziellen Ausschreibungsunterlagen. Verbindlich ist immer der offizielle Text.
Quelle: keep.eu (Interact), bearbeitet
Diese Zusammenfassung wurde mit KI aus unserer englischen Zusammenfassung übersetzt und von einer gesonderten KI-Sprachprüfung kontrolliert. Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die offizielle Seite der Ausschreibung.
Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die offizielle Seite der Ausschreibung. Offizielle Seite der Ausschreibung Zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2026.