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Unterstützung bei der Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Verordnung (EU) Nr. 257/2010
Other EU programmes · EUBA-EFSA-2027-FIP-01
Rahmenpartnerschaften mit der EFSA zur wissenschaftlichen und technischen Unterstützung bei der Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe.
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Worum geht es in dieser Ausschreibung?
Die Ausschreibung finanziert die wissenschaftliche und technische Unterstützung der EFSA bei der Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe und umfasst Datenaufrufe, Literaturrecherchen und systematische Übersichtsarbeiten. Sie ist auf zuständige Organisationen beschränkt, die von den EU-Mitgliedstaaten nach Artikel 36 benannt wurden.
Was fördert diese Ausschreibung?
Gegenstand
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sucht wissenschaftliche und technische Unterstützung für ihr Referat FIP bei den Vorarbeiten zu wissenschaftlichen Ergebnissen über Lebensmittelzusatzstoffe, die gemäß Verordnung (EU) Nr. 257/2010 noch neu zu bewerten sind, sowie bei deren Folgebewertungen. Die EFSA rechnet damit, dass die in der Ausschreibung aufgeführten Zusatzstoffe, darunter Süßungsmittel wie Sorbit, Mannit, Isomalt, Maltit, Lactit und Xylit sowie Stoffe wie Essig-, Milch-, Apfel-, Fumar- und Citronensäure und deren Salze, zu etwa 20 wissenschaftlichen Gutachten führen werden.
Arbeitspakete
- AP 1: Unterstützung bei Datenaufrufen, einschließlich der Ausarbeitung der Aufruftexte und der Zusammenstellung der Antworten und Vertraulichkeitsanträge in einem Bericht.
- AP 2: Unterstützung bei Literaturrecherchen, einschließlich Recherchen in Scifinder, PubMed und Web of Science (nur englischsprachige Veröffentlichungen) und Sichtung der Literaturstellen auf Ebene von Titel, Abstract und Volltext.
- AP 3: Unterstützung bei weiteren Schritten systematischer Übersichtsarbeiten, etwa Relevanzprüfungen, Bewertung des Verzerrungsrisikos und Tabellen zur Beweiskraft.
Funktionsweise der Finanzhilfe
Die Ausschreibung führt zu drei Rahmenpartnerschaftsvereinbarungen im Kaskadenverfahren mit jeweils einem einzigen Partner. Die Arbeiten werden über Einzelvereinbarungen vergeben und zunächst dem bestplatzierten Partner angeboten. Die Zahlungen sind im Voraus festgelegte Beträge je angenommenem Projektergebnis (Deliverable) von 500 € bis 10.000 €, je nach Komplexität, und sind nicht an die tatsächlichen Kosten gebunden. Eine Kofinanzierung und ein geschätztes Budget sind nicht erforderlich. Die Aufgaben werden in der Regel aus der Ferne ausgeführt; Arbeitssprache ist Englisch.
Sonstige Bedingungen
Unteraufträge sind nicht zulässig. Antragsteller geben an, ob bei der Erstellung des Vorschlags große Sprachmodelle verwendet wurden; für Aufgabe 1b ist das Hochladen vertraulicher Informationen in KI-Tools verboten.
Was sind die Eckdaten?
- Budget des Themas
- 300.000 €
- Ausschreibungscode
- EUBA-EFSA-2027-FIP-01
- Programm
- Other EU programmes
- Fördergeber
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
- Antragsberechtigt
- Organisationen auf der Liste der von den Mitgliedstaaten benannten zuständigen Organisationen nach Artikel 36
- Laufzeit
- Rahmenpartnerschaftsvereinbarungen von bis zu 4 Jahren; Einzelvereinbarungen in der Regel 3 bis 12 Monate
- Erwartete Anzahl der Projekte
- drei Rahmenpartnerschaftsvereinbarungen
Wer kann sich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Nur Organisationen auf der Liste der zuständigen Organisationen, die von den Mitgliedstaaten nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 2230/2004 der Kommission benannt wurden.
- Antragsteller prüfen vor der Antragstellung, ob sie auf dieser Liste stehen.
- Vorschläge werden von einer einzigen förderfähigen Organisation eingereicht; Konsortien sind nicht zulässig.
- Ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 errichtet wurden, sowie von ihnen unterhaltene Einrichtungen dürfen, solange die Maßnahmen des Rates gelten, in keiner geförderten Rolle teilnehmen.
Förderfähigkeit prüfen und sehen, wie gut Ihr Projekt passt
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Wann endet die Einreichungsfrist?
28. Januar 2027 (83 Tage)
28. Januar 2027, 17:00 Uhr MEZ. Klärungsfragen können bis zum 20. Januar 2027 gestellt werden.
Interessiert Sie diese Ausschreibung? Diese Zusammenfassung wurde mit KI aus den offiziellen Ausschreibungsunterlagen erstellt. Einzelheiten können abweichen. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung die offizielle Ausschreibungsseite. Lesen Sie vor Ihrer Entscheidung die offiziellen Ausschreibungsunterlagen. Verbindlich ist immer der offizielle Text.
Diese Zusammenfassung wurde mit KI aus unserer englischen Zusammenfassung übersetzt und von einer gesonderten KI-Sprachprüfung kontrolliert. Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die offizielle Seite der Ausschreibung.
Quelle: Funding & Tenders Portal der EU und die offiziellen Ausschreibungsdokumente. Offizielle Seite der Ausschreibung Zuletzt aktualisiert am 22. Oktober 2026.